Im Rahmen der monatlichen Betreuungspauschale wird dem Mieter ein umfangreicher Grundservice zur Verfügung gestellt. Dieser beinhaltet:

  • Leistungen der Sozialbetreuerin
  • Notrufversorgung
  • Handwerkerdienste
  • Nutzung der Gemeinschafts- und Aufenthaltsräume
  • pflegerische Hilfen in akuten Situationen und Notfällen

Leistungen der Sozialbetreuerin:

  • Allgemeine Beratung und Sozialberatung zu feststehenden Sprechzeiten und nach Vereinbarung auf Wunsch erfolgt regelmäßiger Kontakt, um den Versorgungs- und Betreuungsbedarf zu klären.
  • Information über Grund- und Wahlleistung
  • Unterstützung bei der Vermittlung und Koordination von Wahlleistungen, z.B. der hauswirtschaftlichen und pflegerischen Versorgung, Essen auf Rädern
  • kleine persönliche Dinge und soziale Hilfestellungen für die Bewohner, sofern diese gelegentlich und nicht  regelmäßig erbracht werden müssen
  • Hilfestellungen bei Kontakten mit Behörden und Ämtern
  • Unterstützung und Planung und Organisation von Freizeitaktivitäten
  • Hilfe und Unterstützung bei der Durchführung von Familienfeierlichkeiten
  • Organisation von Veranstaltungen, Ausflügen und Festen

Hausnotruf- und Servicetelefon:

  • jede Wohnung innerhalb der Seniorenwohnanlage der AWO verfügt über einen entsprechenden Anschluss und einen Notrufapparat zur Gewährleistung der Sicherheit
  • Aufschaltung auf eine ständig besetzte Notrufzentrale (24 h täglich )
  • Vermittlung eines Pflegedienstes, wenn eine medizinische oder pflegerische Versorgung erforderlich ist
  • Schlüsselaufbewahrung für eine Notsituation
  • 12 Notrufeinsätze pro Kalenderjahr in einer akuten Notsituation (z.B. auch Türöffnung)

Erstversorgung bei einer vorübergehenden Erkrankung/nach Krankenhausaufenthalt

  • Organisation von Hilfemaßnahmen
  • Besorgungen von Medikamenten
  • Besorgung von Waren des täglichen Bedarfs

Handwerkerdienste

  • Durchführung von kleinen technischen Hilfeleistungen in den Wohnungen (ohne Materialeinsatz)
  • Hilfe bei kleinen Transportarbeiten im Haus (außer Umzug)

Nutzung der Gemeinschaftsräume und Aufenthaltsbereiche

  • es werden den Bewohnern Gemeinschaftsräume und Aufenthaltsbereiche zur Nutzung bereit gestellt
  • diese Räume werden auch für private Feiern nach Absprache mit der Sozialbetreuerin und gegen eine gesonderte Nutzungsgebühr zur Verfügung gestellt

Werden Leistungen erforderlich, die über den Umfang der Grundleistungen nach § 3 des Servicevertrages hinausgehen, können diese bei jedem Leistungsanbieter durch die Bewohnerin/ den Bewohner frei gewählt werden. Über mögliche Leistungsanbieter berät die Sozialbetreuerin. Auf Wunsch werden diese Leistungen auch vom Pflegedienst der AWO erbracht. Diese Leistungen können z. B. sein:

  • hauswirtschaftliche Dienste,
  • Grundpflegerische Leistungen,
  • Behandlungspflegerische Leistungen,
  • Sonstige Leistungen; z.B. Besuchsdienste, Tagespflege, Kurzzeitpflege
Die Kosten der Wahlleistungen trägt die Bewohnerin/ der Bewohner bzw. bei Kostenübernahme ein anderer Kostenträger (z.B. Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialhilfeträger).