Die Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzberatung im Freistaat Sachsen hat sich die Zahlen etwas genauer angeschaut:

In Sachsen wurden im Jahr 2022 insgesamt 3.029 Verbraucherinsolvenzverfahren („Privatinsolvenzen“) beantragt, im Vorjahr waren es 3.698. Das entspricht einem Rückgang von reichlich 18 Prozent. Auf den ersten Blick lässt das Ergebnis auf eine Verbesserung der finanziellen Situation der Menschen in Sachsen schließen. Aber der Vergleich mit dem Vorjahr hinkt, denn: im Jahr 2021 wurden außergewöhnlich viele Verfahren beantragt – fast 84 Prozent mehr als 2020.

Das hat im Wesentlichen zwei Ursachen. Zuerst hatte im Jahr 2020 die Corona-Pandemie mit ihren Lockdowns und damit einhergehenden mangelnden Möglichkeiten zur Einleitung der Verfahren für weniger Fallzahlen gesorgt, dann war es die angekündigte Insolvenzrechtsreform, die eine Verkürzung des Verfahrens von bisher sechs auf drei Jahre mit sich brachte. Viele Schuldnerinnen und Schuldner warteten auf das Inkrafttreten der neuen Regelung und stellten ihren Antrag erst im Jahr 2021. Dieser Nachholeffekt schlägt sich flächendeckend in allen Bundesländern nieder, teilweise sogar noch deutlicher.

Für einen wirklichen Vergleich kommt erst das „Vor-Pandemie-Jahr“ 2019 in Frage. Damals wurden 2.982 Verfahren beantragt und damit sogar etwas weniger als 2022. Die Forderungshöhe je Verfahren lag 2022 durchschnittlich bei 42.000 Euro, was einer Steigerung um etwa 5.200 Euro im Vergleich zu 2019 entspricht.

Eine Verbesserung der Situation ist nicht in Sicht. Bei immer mehr Menschen sind durch die anhaltende Inflation und steigende Energiepreise die finanziellen Reserven aufgebraucht. Wie Beraterinnen und Berater gegenüber der Landesfachstelle bestätigen, ist die Überschuldung längst auch in der Mittelschicht angekommen.

Menschen in finanziellen Schwierigkeiten können sich kostenfrei in den anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Sachsen beraten lassen. Im gemeinsamen Beratungsprozess wird entschieden, welcher Weg zur Bewältigung der finanziellen Notlage eingeschlagen wird, was nicht zwangsläufig ein Insolvenzverfahren sein muss.

Hintergrund: Die Landesfachstelle arbeitet im Auftrag des Sächsischen Sozialministeriums. Sie wurde eingerichtet, um die anerkannten sächsischen Schuldner- und erbraucherinsolvenzberatungsstellen in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen. Träger der Landesfachstelle ist die AWO Soziale Dienste Chemnitz und Umgebung gGmbH


Diagramm - Verbraucherinsolvenzen in Sachsen

Weitere Informationen:

Karla Darlatt
Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzberatung im Freistaat Sachsen
Dresdner Straße 38b
09130 Chemnitz

Telefon 0371 67426 55
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Web: lfs-inso.de

Auf der Homepage der Fachstelle finden Sie die Kontaktdaten der anerkannten Schuldnerberatungsstellen in Sachsen.