Familienberatung

Unsere Arbeit

  • Frühzeitige, alltagsnahe und leicht zugängliche Unterstützung zur Klärung und Bewältigung von belastenden oder als konfliktreich empfundenen individuellen und familiären Situationen
  • Beratung zu Möglichkeiten, die individuelle und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern
  • Unterstützung bei der Prävention von Erziehungsproblemen, Fehlentwicklungen, Gefährdungen oder Gewalt
  • Spezielle Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung von Belastungen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung sowie bei Fragen zur Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
Beratungsstelle für Familien
Beratungsstelle für Familien
Beratungsstelle für Familien
Beratungsstelle für Familien

Gesetzliche Verankerung, Aufgaben und Ziele

Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, § 16 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII:

Vorrangiges Ziel ist die Beratung und Vermittlung erzieherischer Kompetenz sowie die Stärkung der Erziehungs- und Selbsthilfekraft durch Beratungsangebote.

Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, § 17 SGB VIII:

Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Die Norm dient dem Schutz der Kinderinteressen im Elternkonflikt.

Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts, § 18 SGB VIII:

Diese Norm regelt die Ansprüche auf Beratung und Unterstützung in Fragen der Partnerschaft, Trennung, Scheidung ausdrücklich und dabei insbesondere die Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Regelung von Fragen der Personensorge- und des Umgangsrechtes.

Weitere Paragraphen, nach denen wir arbeiten:

  • § 8 Abs. 3 SGB VIII: Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten, solange durch die Mitteilung an den Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt würde.
  • § 8a SGB VIII „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ i. V. m. § 4 KKG „Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung“

Ratsuchende

Unsere Beratung ist geöffnet für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, (werdende) Eltern und andere Personensorgeberechtigte, sowie weitere an der Erziehung beteiligte Personen, die in Chemnitz leben.

Mögliche Beratungsthemen:

  • Klärung von Fragen zur kindlichen Entwicklung oder bei möglichen Entwicklungsauffälligkeiten
  • Beratung im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung oder Umgangsregelungen (bspw. begleitete Umgänge)
  • Hilfe bei Alltagsproblemen mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • Beratung, Begleitung und Vernetzung bei Risiken oder bereits bestehenden Gefährdungen des Kindeswohls

Unsere Beratung richtet sich je nach Anliegen an unterschiedliche familiäre Konstellationen – von Einzelpersonen bis hin zum gesamten Familiensystem.

Umgangsbegleitung

Die Beratungsstelle bietet zudem begleitete Umgänge an. Die Beauftragung für eine Umgangsbegleitung erfolgt durch das Jugendamt.

Konkrete Aufgaben der Umgangsbegleitung sind:

  • Übergabe des Kindes von einem Elternteil zum anderen
  • Begleitung der Übergabe an einem neutralen bzw. vereinbarten Ort
  • Beobachten und Begleiten des Kontaktes zwischen Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil
  • Berichterstattung gegenüber dem Jugendamt (für u.a. Verfahren vor dem Familiengericht)