Flüchtlingssozialarbeit
Die Mitarbeiter:innen der Flüchtlingssozialarbeit betreuen die Menschen, die nach der Erstaufnahmeeinrichtung während ihres Asylverfahrens dezentral in Wohnungen untergebracht werden. Die Betreuung der asylsuchenden Menschen in eigenem Wohnraum hat in erster Linie integrativen Charakter.
Unsere Arbeit
Ziele der sozialen Betreuung von Flüchtlingen sind:
- individuelle Hilfestellung zu leisten,
- einer sozialen Isolation der Geflüchteten vorzubeugen,
- Akzeptanz innerhalb der Gesellschaft zu generieren,
- bei einer dauerhaften Bleibeperspektive eine gute Grundlage für eine gewinnbringende Integration in die Gesellschaft zu erreichen.
Durch eine angemessene soziale Betreuung der Geflüchteten wird der Übergang in die neue Umgebung erleichtert und Unterstützung bei der Bewältigung sozialer Problemlagen gegeben.
Die Aufgaben der Sozialarbeiter sind dabei vielfältig und bestehen u.a. aus folgenden Bereichen:
- Asylverfahren (Vermittlung von Rechten und Pflichten, Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen und das verständlich machen von Schriftstücken sowie Vermittlungen zwischen Leistungsgebern und Asylbewerbern),
- Wohnen (Begleitung des Einzuges, Erstorientierung im Wohnumfeld, Förderung von Kontakten zu Nachbarn, Vermittlung bei Konflikten etc.),
- Allgemeine Lebenslagen (Organisation des täglichen Lebens, Hilfestellung bei der Eingewöhnung in eine neue Lebenswelt, z. B. im Umgang mit Behörden, Antragsstellungen, Infrastruktur und Gesundheitsversorgung sowie Betreuung in wirtschaftlichen Fragen, Rechtsfragen etc.),
- Sozialverhalten (Vermittlung von Werten und Normen, Helfen beim Lösen von familiären und nachbarschaftlichen Konflikten, Erziehungsfragen etc.),
- Bildung und Freizeit (Förderung der Teilnahme an Deutschkursen, Vermittlung in Grund-/ Ober- und Berufsschulen sowie in Kindergärten, Vermittlung von Integrationsangeboten, Vermitteln von Beschäftigungs- und Freizeitangeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene etc.),
- Arbeit (Betreuung in beruflichen und schulischen Fragen, Unterstützung bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen sowie Vermittlung und Begleitung in den Arbeitsmarkt etc.),
- Beratungsstellen (Vermittlung zu weiteren Beratungsstellen, wie z.B. rechtliche Beratungen, Erziehungshilfen, Programmen der freiwilligen Rückkehr oder Studienberatung)
- und vieles mehr…