Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, flexible Hilfen, Schulintegration, Hilfe für junge Volljährige
Was bieten wir an:
- Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII
- Hilfe zur Selbsthilfe in den verschiedenen Bereichen des Alltags
- Ambulante Hilfe für die gesamte Familie
Was Versteckt sich hinter den Begriffen?
§ 31 SGB VIII/ Sozialpädagogische Familienhilfe
Das Angebot richtet sich an Familien, junge Erwachsene und junge Menschen. Das Angebot wird auf die Bedürfnisse und die gegebenen Möglichkeiten der jeweiligen Familien zugeschnitten. Durch die Gehstruktur der SPFH (aufsuchender Ansatz) wird ein Prozess des Motivations- und Vertrauensaufbaus auch bei niedrigem Hoffnungspotential begünstigt. Die Familie hat durch das Angebot der SPFH die Möglichkeit eigenes Verhalten zu reflektieren, Struktur und Halt durch eine Familienhelferin zu erfahren, sich neue Handlungsspielräume im Alltag zu erobern und alternative Handlungen zum bisherigen Verhalten einzuüben.
§ 30 SGB VIII/ Erziehungsbeistandschaft
Stellt eine ambulante sozialpädagogische Begleitung, Anleitung und Unterstützung von jungen Menschen bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben und Förderung von Verselbständigung dar. Unser Hilfeangebot ist kind- und familienorientiert. Ziel ist es die Eltern und jungen Menschen so zu unterstützen, das im Kontext Familie wieder tragfähige Beziehungen entwickelt werden. Schulische/ berufliche Förderung und Förderung der Außenkontakte, sowie der Freizeitgestaltung.
§ 27.2 SGB VIII/ Flexible Hilfen
Wir verstehen unter flexibler Hilfe ein sozialpädagogisches Unterstützungsangebot, das auf die unterschiedlichen Bedarfe und kreativen Lebensentwürfe der Familiensysteme abzielt. Eine individuell zugeschnittene Hilfe, die mit den wandelnden Lebensformen der Adressaten im Kontext ihrer Umwelt situationsangemessen arbeiten kann. Das Angebot orientiert sich an der Situation des jeweiligen Einzelfalls und bleibt in ihrer Grundkonzeption offen für die konkrete Ausgestaltung. Das flexible Hilfeangebot ist besonders dazu geeignet, junge Menschen und Familien mit Multiproblemlagen so zu unterstützen, dass es ihnen besser als bisher möglich ist, individuelle Ressourcen zu nutzen und eigenverantwortlich zu handeln.
§ 41 i.V.m. § 30 SGB VIII/ Hilfe für junge Volljährige
Die Hilfe dient der weiteren Entwicklung der Persönlichkeit und der weiteren eigenverantwortlichen Lebensführung. Der junge Volljährige soll "verselbständigt" werden und eine "eigenverantwortliches Leben" führen können. Das primäre Ziel ist es, dem Hilfesuchenden den Lebensunterhalt einschließlich seines gesundheitlichen und psychischen Wohlergehens zu sichern. Der Übergang in die Selbständigkeit soll mit der Hilfe erleichtert werden.
Wer entscheidet über den Einsatz?
- Sie als Familie
- Du als junger Mensch
- Das Jugendamt
- Und wir als Träger
Den Antrag können Sie oder wir gemeinsam beim Jugendamt der Stadt Chemnitz stellen.
Veranstaltungen für Familien, Kinder und junge Erwachsene, die betreut werden:
- Einmal monatlich findet die Elterngruppe mit ihren vielfältigen Angeboten statt (z.B. gemeinsames Kochen, Kreativangebote…),
- einmal monatlich findet eine Kindergruppe statt,
- freizeitpädagogische Aktivitäten,
- feiern von festlichen Höhepunkten,
- Feriengestaltung/ Ferienangebote.
Wir freuen uns sehr über Spenden - materiell oder Sachleistungen - denn nur so können wir mit unseren zu betreuenden Kindern und Familien erlebnisreiche Ferien verbringen.