Schuldnerberatung
Unsere Arbeit ist vertraulich, neutral und für Chemnitzer Einwohner kostenlos. Bei uns erhalten Sie Unterstützung! Ausgeschlossen ist die Ver- und Überschuldungssituation juristischer Personen.
Wir stellen Bescheinigungen für Ihr Pfändungsschutzkonto nach § 850 k Abs. 5 ZPO aus. Wir benötigen dazu Nachweise und Bescheide zu Ihren Unterhaltspflichten. Eine Auflistung erhalten Sie hier: Merkblatt P-Konto
Unsere Arbeit
- Krisenintervention mit dem Ziel der Existenzsicherung
- Sicherstellung des Einkommens
- Hilfe bei Forderungen der Staatsanwaltschaft
- Ängste nehmen, „Angstraten“ vermeiden
- Ganzheitliche Sozialberatung / Schuldenregulierung / Schuldnerschutz
- Schuldenbestandaufnahme
- Haushaltsberatung
- Überprüfung von Forderungen
- Kontaktaufnahme und Verhandlungen mit Gläubigern
- vorbeugende Beratung
- Ausstellung einer Bescheinigung für das Pfändungsschutzkonto
- Weitervermittlung an andere Beratungsdienste
Zur Vorbereitung des ersten Beratungstermins finden Sie hier einige Anregungen:
Haushaltsplan
Gläubigerliste
Hinweise zum Anlegen eines Schuldenordners
Wir können nicht:
- Ihre Schulden übernehmen,
- Ohne Ihre Mitarbeit tätig werden,
- Ihnen Kredite vermitteln,
- Ihr Problem von heute auf morgen bewältigen!