Insolvenzberatung
Die Insolvenzberatung ist für Einwohner des Freistaates Sachsen kostenlos. Wir empfehlen eine vorhergehende Schuldnerberatung an Ihrem Wohnort. Lässt sich eine Schuldenbereinigung nicht allein mit den Mitteln der Schuldnerberatung erreichen, eröffnet die Insolvenzordnung auch für private Personen (Verbraucher) neue Chancen. Der Gesetzgeber sieht zur Entschuldung die Möglichkeit eines Verbraucherinsolvenzverfahrens vor. Voraussetzung für die Antragsstellung beim Amtsgericht Chemnitz, ist die Vorlage einer Bescheinigung von einer geeigneten Stelle im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Unsere Beratungsstelle ist vom Regierungspräsidium Chemnitz als eine solche geeignete Stelle anerkannt.
Unsere Arbeit
Wir unterstützen Sie bei dem Versuch der außergerichtlichen Schuldenbereinigung.
Dieser umfasst:
- eine individuelle und umfassende Beratung zur Verbraucherinsolvenz,
- Schuldenbestandsaufnahme anhand Ihrer Gläubigerunterlagen,
- Erstellung einer aktuellen Forderungsübersicht,
- Unterbreitung eines frei gestalteten Vergleichsvorschlages an sämtliche Gläubiger auf der Grundlage,
- Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Im Falle, dass der außergerichtliche Einigungsversuch von sämtlichen Gläubigern angenommen wird, ist ein gerichtliches Verbraucherinsolvenzverfahren nicht notwendig. Sollte der außergerichtliche Einigungsversuch scheitern, so erhalten Sie von uns die entsprechende Bescheinigung, um das Verbraucherinsolvenzverfahren beim Amtsgericht Chemnitz zu beantragen. Im Anschluss des gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuches unterstützen wir Sie beim Ausfüllen Ihres Verbraucherinsolvenzantrages, soweit Sie Hilfestellung benötigen.