Schuldnerberatung

Unsere Arbeit ist vertraulich, neutral und für Chemnitzer Einwohner kostenlos. Bei uns erhalten Sie Unterstützung! Ausgeschlossen ist die Ver- und Überschuldungssituation juristischer Personen.

Wir stellen Bescheinigungen für Ihr Pfändungsschutzkonto nach § 850 k Abs. 5 ZPO aus. Wir benötigen dazu Nachweise und Bescheide zu Ihren Unterhaltspflichten. Eine Auflistung erhalten Sie hier:    Merkblatt P-Konto

Schuldnerberatung
Schuldnerberatung
Schuldnerberatung
Schuldnerberatung

Unsere Arbeit

  • Krisenintervention mit dem Ziel der Existenzsicherung
  • Sicherstellung des Einkommens
  • Hilfe bei Forderungen der Staatsanwaltschaft
  • Ängste nehmen, „Angstraten“ vermeiden
  • Ganzheitliche Sozialberatung / Schuldenregulierung / Schuldnerschutz
  • Schuldenbestandaufnahme
  • Haushaltsberatung
  • Überprüfung von Forderungen
  • Kontaktaufnahme und Verhandlungen mit Gläubigern
  • vorbeugende Beratung
  • Ausstellung einer Bescheinigung für das Pfändungsschutzkonto
  • Weitervermittlung an andere Beratungsdienste

Zur Vorbereitung des ersten Beratungstermins finden Sie hier einige Anregungen:

Haushaltsplan
Gläubigerliste
Hinweise zum Anlegen eines Schuldenordners

Wir können nicht:

  • Ihre Schulden übernehmen,
  • Ohne Ihre Mitarbeit tätig werden,
  • Ihnen Kredite vermitteln,
  • Ihr Problem von heute auf morgen bewältigen!