Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege
Wir bieten die Möglichkeit der Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege in unseren beiden Pflegeheimen an. Für bis zu 28 Tage im Jahr können diese Leistungen in unseren Häusern in Anspruch genommen werden. Bei weiterer Verhinderung der Pflegeperson kann für weitere 28 Tage eine sogenannte Verhinderungspflege beantragt werden, sofern ein Pflegegrad seit mindestens sechs Monaten vorliegt. Leistungen der Pflegeversicherung können hierfür in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen
- Mindesrens Pflegegrad 2
- Pflege ist zuhause zeitweise nicht möglich
- Ausfall der Pflegeperson durch z.B. Krankheit, Urlaub
- Erhebliche Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit
Kosten und Kostenübernahme
- Pflegekosten
- Unterbringung und Verpflegung
- Investkosten
Die Pflegekasse bezuschusst im Rahmen einer Kurzzeitpflege zunächst nur die anfallenden Pflegekosten. Sie können zusätzlich das nicht genutzte Budget der Verhinderungspflege nutzen, um diesen Betrag aufzustocken. Die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung, sowie die Investkosten sind prinzipiell Eigenanteil. Sie können jedoch den Entlastungsbetrag nutzen, um den Eigenanteil zu finanzieren.
Beantragung
Einen Antrag auf Kuzzeitpflege kann entweder der Pflegebedürftige selbst oder sein gesetzlicher Vertreter stellen. Die entsprechenden Antragsformulare zum Beantragen der Kurzzeitpflege erhalten Sie bei ihrer Pflegekasse. Die Pflegekassen sind den Krankenkassen und der Bundesknappschaft angegliedert. Sie verwalten die Gelder der Pflegeversicherung.