Betreuungsweisung (BTW)

In der Betreuungsweisung werden strafrechtlich in Erscheinung getretene Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 21 Jahren nach richterlicher Weisung (§10 JGG in Verbindung mit § 30 SGB VIII) sozialpädagogisch betreut. Die Betreuung ist eine intensive Einzelfallhilfe, bei der die Jugendlichen und Heranwachsenden über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten bis zu einem Jahr bei der Bewältigung von Herausforderungen und schwierigen Lebenssituationen begleitet werden. Das bedeutet für sie eine Chance, zu erkennen und zu erfahren, wie sie ihr Leben (eigen-) verantwortlich, befriedigend, sinnerfüllt und erfolgreich gestalten können. Ziele und neue Wege finden, Fähigkeiten erweitern, eigene Ressourcen nutzen, Dinge anders und neu sehen lernen - das können Schritte hin zu einem Leben sein, in dem das straffällige Verhalten keine Rolle mehr spielt.

Unsere Arbeit

Die Betreuungshelfer unterstützen die Jugendlichen und Heranwachsenden bei der Bewältigung ihrer teilweise vielfältigen und komplexen Problemlagen. Es werden Ziele und mögliche Lösungswege erarbeitet, eine Auseinandersetzung mit dem bisherigen Leben und der eigenen Person angeregt, Zukunftsvorstellungen entwickelt. Ziel ist die Erweiterung von Lebenskompetenzen, die Bausteine für ein Leben ohne Straftaten sein können. Darüber hinaus kann die Betreuungsweisung eine Begleitung und Unterstützung in allen lebenspraktischen Bereichen sein, was z. B. die Wohnungssuche mit allen dazu gehörigen Ämterwegen oder die Klärung der finanziellen Situation umfasst.

Die Zuweisung erfolgt stets im Rahmen einer richterlichen Weisung, einer Bewährungsauflage oder eines freiwilligen Beginns im Vorfeld einer Verhandlung durch die Jugendgerichtshilfe der Stadt Chemnitz.

Die Inhalte und konkreten Ziele der Betreuung sowie die Art und Weise der Unterstützung legen schließlich immer die Jugendlichen und Heranwachsenden gemeinsam mit ihrer/m Betreuungshelfer:in fest. Sie sind individuell auf die oder den Jugendliche/n zugeschnitten.

Jugendhilfe-Strafverfahren |  Betreuungsweisung
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Die häufigsten Inhalte und Themen im gemeinsamen Prozess sind

  • Integration in Schule, Berufsvorbereitung, Ausbildung, Arbeit,
  • Klärung der Wohnsituation - Umzug, Wohnraumerhalt, Einrichtung,
  • Klärung der finanziellen Situation, Schuldenregulierung, Beantragung von finanziellen Unterstützungen,
  • Begleitung zu Ämtern, Behörden und Beratungsstellen,
  • Unterstützung bei der Erfüllung richterlicher Weisungen, Begleitung zu Gerichtsverhandlungen und Anhörungen,
  • Umgang mit Konflikten in Familie und sozialem Umfeld, Gespräche mit Eltern und anderen Kontaktpersonen,
  • Thematisieren von Drogen- und Alkoholkonsum, Suchtgefährdung und Sucht sowie Vermittlung zu relevanten Fachstellen (Suchtberatung, Entgiftung, Therapie),
  • Auseinandersetzung mit Freizeitverhalten, Finden neuer oder alter Freizeitaspekte,
  • Besprechen aktueller Wochenereignisse und Postauswertung, Planung.

Auseinandersetzung mit der eigenen Person

  • Straftaten,
  • Stärken und Schwächen,
  • Auftreten und persönliche Erscheinung,
  • Erfolgs- und Misserfolgsauswertung,
  • Motivation u. v. m.
Jugendhilfe-Strafverfahren |  Betreuungsweisung
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Initiative Wohnen

Seit dem 1.1.2015 verfügt das Projekt Betreuungsweisung über zwei Einzelwohnungen in zwei Stadtgebieten, die unter Beteiligung der Jugendlichen mit Möbeln ausgestattet und eingerichtet wurden.  Damit kann Personen, die eine Betreuungsweisung erhalten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und über keine Unterkunft verfügen, schnell und unkompliziert für einen begrenzten Zeitraum ein geschützter Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Während dieser Zeit kann der oder die Hilfesuchende selbst zur Ruhe kommen, die finanzielle Situation abklären, soziale Schwierigkeiten abbauen und sich mit sozialpädagogischer Begleitung im Alltag des selbstständigen Wohnens erproben, was neben hauswirtschaftlichen Tätigkeiten auch das Erreichen wirtschaftlicher Unabhängigkeit umfasst. Die Betreuungshelfer besuchen die Jugendlichen regelmäßig im Wohnraum und unterstützen weiterhin bei allen relevanten Problemen. Bei regelmäßiger Mietzahlung erhalten die Teilnehmer schließlich über die AWO eine Mietschuldenfreiheitserklärung, die den Weg in die eigenen vier Wände erleichtern soll.