Schülergericht Chemnitz
Im Projekt „Schülergericht“ beim Arbeiterwohlfahrt KV Chemnitz und Umgebung e.V. gibt es die Möglichkeit, eine Straftat konstruktiv zu bearbeiten. Dies geschieht in einem Gremiumsgespräch zwischen der/dem Beschuldigten und dem Schülergremium, bestehend aus drei ausgebildeten Schülerrichter:innen im Alter zwischen 14 und 20 Jahren. Im Ergebnis wird der/dem Beschuldigten eine Reaktion auf das Fehlverhalten aufgezeigt. Das Schülergremium legt eine der Persönlichkeit des Beschuldigten und der Straftat angemessene Maßnahme fest. Bei aktiver Teilnahme durch die Beschuldigten ist die Einstellung des Strafverfahrens möglich. Die Teilnahme an dem Projekt ist für die Beschuldigten freiwillig.
Ablauf Schülergericht
Gremiumsgespräch (In Anwesenheit von drei Schülerrichter:innen und einer Sozialpädagog:in)
- Informationen zum Ablauf und Rahmenbedingungen des Schülergerichtes,
- Auseinandersetzung mit der Tat,
- Kennenlernen der Beschuldigten mit ihren Stärken, Interessen und Lebenssituation,
- Finden einer Festlegung mit Bezug zur Person der Beschuldigten und ihrer Tat,
- Nach Erfüllung der Festlegung: Einstellung des Strafverfahrens.
Ausbildung zur/m ehrenamtlichen Schülerrichter:in
Du bist zwischen 14 und 20 Jahren, offen, tolerant, zuverlässig und interessiert am Jugendstrafrecht? Dann könnte Dich das Ehrenamt des/der Schülerrichter:in interessieren. In der Ausbildung
- erfährst Du Wissenswertes zum Jugendstrafverfahren,
- bekommst Du Einblicke in die Berufsfelder: Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Amtsgericht,
- lernst Du in Modulen Interessantes zum Thema Kommunikation und der Gesprächsführung des Schülergerichtes.
Wenn Du Interesse hast, dann melde Dich bei uns!