Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)

Die Mitarbeiter:innen der Schlichtungsstelle für Täter-Opfer-Ausgleich führen seit 1995 Ausgleichsgespräche mit straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden und den durch die Straftat direkt geschädigten Personen durch.

Jugendhilfe-Strafverfahren | Täter-Opfer-Ausgleich
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Unsere Arbeit

Der Täter-Opfer Ausgleich ist ein Angebot an Beschuldigte und Geschädigte, die Straftat und ihre Folgen mit Hilfe neutraler Vermittler eigenverantwortlich zu bearbeiten. Den Konfliktparteien wird die Möglichkeit gegeben, in der persönlichen Begegnung die zugrundeliegenden und entstandenen Konflikte zu bereinigen und den Schaden zu regulieren (TOA-Servicebüro). Ziel ist es, in einem möglichst frühen Stadium eines Strafverfahrens außergerichtliche Konfliktregelung zwischen Beschuldigten und Geschädigten durch Vermittlung eines unparteiischen Konfliktberaters herbeizuführen.

Sie sind durch eine Straftat geschädigt worden und suchen…

  • nach einer Möglichkeit über Ihr Anliegen zu sprechen,
  • eine Begegnung mit dem/der Beschuldigten mit der Begleitung eines neutralen Vermittlers,
  • eine schnelle Wiedergutmachung der entstandenen Schäden.

Sie haben eine Straftat begangen und wollen…

  • Hintergründe für Ihr Verhalten schildern und dafür Verantwortung übernehmen,
  • zeigen, dass Sie die Situation des Geschädigten ernst nehmen und durch Wiedergutmachung die Sache selbst wieder ins Lot bringen,
  • eine gerichtliche Strafe evtl. vermeiden.

Wir als neutrale Vermittler:innen bieten Ihnen…

  • eine aktive Beteiligung der Klärung,
  • in unserer Anwesenheit den Konfliktgegner auf neutralen Boden zu treffen,
  • über das Geschehene zu sprechen,
  • gemeinsam eine Lösung zu suchen,
  • eine Wiedergutmachung zu finden, mit der beide Seiten einverstanden sind.
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Ablauf

Der Zugang zum Projekt ist über Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und Jugendgerichtshilfe möglich. Sie können sich aber auch selbst bei uns melden. Die Vermittler:innen der Schlichtungsstelle führen zunächst individuelle Einzelgespräche mit den Beschuldigten und Geschädigten, danach entscheiden sich die Beteiligten selbst, ob sie dem Ausgleichsgespräch zustimmen. Die Teilnahme am Täter-Opfer-Ausgleich ist freiwillig und kostenlos. Im Täter-Opfer-Ausgleich wird mit Unterstützung der Mediator:innen über den entstandenen Konflikt gesprochen und eine Wiedergutmachung vereinbart. Die Mitarbeiter:innen der Schlichtungsstelle überprüfen, ob die getroffenen Absprachen eingehalten werden. Am Ende werden Staatsanwaltschaft, Gericht und Jugendgerichtshilfe über das Ergebnis der Ausgleichsbemühungen schriftlich informiert. Der TOA wird im Strafverfahren positiv gewürdigt.

Ein Täter - Opfer - Ausgleich kann unter folgenden Voraussetzungen stattfinden…

  • Die Beschuldigten sind zwischen 14 und 21 Jahre alt.
  • Die Beschuldigten sind geständig.
  • Ein persönlicher Geschädigter ist vorhanden.