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Täter-Opfer-Ausgleich
Dresdner Straße 38a
09130 Chemnitz

Tel 0371 67426 29
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Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag nach telefonischer Vereinbarung

 


Der AWO Podcast:

AWO Podcast

Folge 21: Straffälligenhilfe für junge Menschen

Im AWO Podcast zum Thema „Straffälligenhilfe für junge Menschen“ gibt Anja Hentschel Einblick in die Arbeit der Neuen Ambulanten Maßnahmen des JGG.

Seit 1995 führen die Mitarbeiter*innen der Schlichtungsstelle für TOA vom AWO Kreisverband Chemnitz und Umgebung e.V. Täter-Opfer-Ausgleichsgespräche mit straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden und den durch die Straftat direkt geschädigten Personen durch.

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Gütesiegel Täter-Opfer-Ausgleich

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Die Mitarbeiterinnen der Schlichtungsstelle für TOA führen seit 1995 Täter-Opfer-Ausgleichsgespräche mit straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden und den durch die Straftat direkt geschädigten Personen durch.

Der Täter-Opfer Ausgleich ist ein Angebot an Beschuldigte und Geschädigte, die Straftat und ihre Folgen mit Hilfe eines neutralen Vermittlers eigenverantwortlich zu bearbeiten. Den Konfliktparteien wird die Möglichkeit gegeben, in der persönlichen Begegnung die zugrunde liegenden und entstandenen Konflikte zu bereinigen und den Schaden zu regulieren (TOA-Servicebüro). Ziel ist es, in einem möglichst frühen Stadium eines Strafverfahrens außergerichtliche Konfliktregelung zwischen Beschuldigten und Geschädigten durch Vermittlung eines unparteiischen Konfliktberaters herbeizuführen.

Sie sind Geschädigter einer Straftat und wollen…

  • aktiv den Täter mit den Folgen der Straftat (entstandene Schäden, Wut, Ärger, Empörung usw.) konfrontieren
  • eine schnelle Wiedergutmachung der entstandenen Schäden erreichen
  • im Falle materieller Schädigung, Ärger und Aufwand eines notwendigen Zivilverfahrens vermeiden

Sie haben eine Straftat begangen und wollen…

  • Hintergründe für Ihr Verhalten schildern und dafür eigenständig Verantwortung übernehmen
  • zeigen, dass Sie die Gefühle des Geschädigten ernst nehmen und durch Wiedergutmachung die Sache selbst wieder ins Lot bringen
  • eine gerichtliche Strafe evtl. vermeiden

Wir als neutrale Vermittler bieten Ihnen…

  • eine aktive Beteiligung der Klärung
  • in unserer Anwesenheit den Konfliktgegner auf neutralen Boden zu treffen
  • über das Geschehene zu sprechen
  • gemeinsam eine Lösung zu suchen
  • eine Wiedergutmachung zu finden, mit der beide Seiten einverstanden sind

Ablauf

Der Zugang zum Projekt ist möglich über Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und Jugendgerichtshilfe möglich. Sie können sich aber auch selbst bei uns melden.

Die Vermittler der Schlichtungsstelle führen zunächst individuelle Einzelgespräche mit den Beschuldigten und  Geschädigten, danach entscheiden sich die Beteiligten selbst, ob sie dem Ausgleichsgespräch zustimmen. Die Teilnahme am Täter-Opfer-Ausgleich ist freiwillig.

Im Täter-Opfer-Ausgleich wird mit Unterstützung der Vermittler über den entstandenen Konflikt gesprochen und Wiedergutmachung vereinbart.

Die Mitarbeiterinnen der Schlichtungsstelle überprüfen, ob die getroffenen Absprachen eingehalten werden.

Staatsanwaltschaft, Gericht, Jugendgerichtshilfe werden über das Ergebnis der Ausgleichsbemühungen schriftlich informiert.

Ein Täter - Opfer - Ausgleich kann unter folgenden Voraussetzungen stattfinden…

  • der Täter ist zwischen 14 und 21 Jahre alt
  • der Täter ist geständig
  • ein persönlicher Geschädigter ist vorhanden
  • Opfer und Täter erklären sich freiwillig zu einem TOA bereit