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Schülergericht Chemnitz
Dresdner Straße 38a
09130 Chemnitz

Tel 0371 67426 29 | E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag nach telefonischer Vereinbarung
bzw. auf Einladung

 


Der AWO Podcast:

AWO Podcast

Folge 21: Straffälligenhilfe für junge Menschen

Im AWO Podcast zum Thema „Straffälligenhilfe für junge Menschen“ gibt Anja Hentschel Einblick in die Arbeit der Neuen Ambulanten Maßnahmen des JGG.

Seit 1995 führen die Mitarbeiter*innen der Schlichtungsstelle für TOA vom AWO Kreisverband Chemnitz und Umgebung e.V. Täter-Opfer-Ausgleichsgespräche mit straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden und den durch die Straftat direkt geschädigten Personen durch.

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Ein Teil unserer aktuellen Schülerrichter
Ein Teil unserer aktuellen Schülerrichter

Plakat

 

Im Projekt „Schülergericht“ bei dem Arbeiterwohlfahrt KV Chemnitz und Umgebung e.V. gibt es die Möglichkeit, eine Straftat in einem Gespräch zwischen dem Beschuldigten und dem Schülergremium, bestehend aus drei Schülern im Alter zwischen 14 und 20 Jahren konstruktiv zu bearbeiten.Im Ergebnis wird durch das Schülergremium dem Beschuldigten eine Reaktion auf sein Fehlverhalten aufgezeigt. Das Schülergremium legt eine der Persönlichkeit des Beschuldigten und der Straftat angemessene Maßnahme fest. Bei aktiver Teilnahme durch den Beschuldigten ist die Einstellung des Strafverfahrens möglich. Während im Amtsgericht ein Richter sein Urteil fällt, schlagen die Schülerrichter eine Reaktion vor. Die Teilnahme an dem Projekt ist für die Beschuldigten freiwillig.

Ablauf Schülergericht:

1. Vorgespräch

Das Vorgespräch mit dem Beschuldigten wird durch einen Projektmitarbeiter und einen Vertreter der Schülerrichter geführt und dient in erster Linie der umfassenden Information des Beschuldigten, um diesem eine Entscheidung für die Teilnahme am Schülergericht zu ermöglichen sowie der einer Prüfung, ob der Fall tatsächlich geeignet ist.

2. Gremiumsgespräch

Das Gremiumsgespräch mit dem Beschuldigten wird von drei ausgewählten Schülerrichtern durchgeführt. Während des Gremiumsgesprächs ist ein Projektmitarbeiter im Hintergrund anwesend.

Das Gespräch hat in der Regel folgenden Ablauf:

  • Einstieg, Vorstellung der Anwesenden  und Regeln des Gesprächs
  • Tatschilderung durch den Beschuldigten
  • Fragen nach Motiv und Folgen der Tat
  • Fragen nach Reaktionen des Umfeldes auf die Tat (z.B. Eltern)
  • Vorschlag zur Wiedergutmachung oder Sanktionierung durch den Beschuldigten
  • Gremium berät über den Vorschlag, fügt eigene Vorstellungen hinzu und entscheidet sich

3. Vereinbarung

Als Reaktion auf die begangene Straftat ist vieles möglich und denkbar. Wesentlich sind die Einbeziehung der Kompetenzen des Beschuldigten sowie nach Möglichkeit ein Bezug zum Delikt.

Die Erfüllung wird durch einen Projektmitarbeiter überwacht. Die Schülerrichter erhalten eine Information über Erfolg oder Misserfolg der Maßnahme.

4. Abschluss

Der Fall wird durch den Abschlussbericht eines Projektmitarbeiters an die Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe beendet.


Ausbildung zum ehrenamtlichen Schülerrichter/ -in

Inhalte der Ausbildung sind:

  • Eröffnungsveranstaltung
  • Die Staatsanwaltschaft Chemnitz,
    Einblicke in die Arbeit eines Staatsanwaltes in Jugendstrafsachen
  • Die Polizei im Jugendstrafverfahren,
    Einblicke in die Arbeit eines Jugendsachbearbeiters bei der Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge
  • Die Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren,
    Einblicke in die Arbeit eines Jugendgerichtshelfers beim Amt für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz
  • Das Amtsgericht im Jugendstrafverfahren,
    Einblicke in die Arbeit eines Jugendrichters, Besuch einer Gerichtsverhandlung und Reflexion der besuchten Gerichtsverhandlung
  • Der Soziale Dienst der Justiz,
    Einblicke in die Arbeit eines Bewährungshelfers beim Sozialen Dienst der Justiz am Landgericht Chemnitz
  • Ausbildungsmodul I – III, Gesprächsführung, Kommunikation, Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle als Schülerrichter, praktische Vorbereitung auf die Fallübernahme

Was erwarten wir von einem Schülerrichter / -in:

Interesse an ehrenamtlicher Arbeit, Einsatzbereitschaft, Kreativität und Flexibilität, Fähigkeit zur Konfliktbewältigung, Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit sowie Freundlichkeit, Sachlichkeit und Sinn für Recht und Gerechtigkeit. Wir sind ständig auf der Suche nach neuen Schülerinnen und Schülern, die sich zu einer Ausbildung entschließen.

Wenn Ihr Interesse habt, dann meldet euch bei uns.