Dieses gruppenpädagogische Angebot mit bedarfsorientierter Einzelfallhilfe ist für männliche Jugendliche und Heranwachsende (14 Jahre bis 21 Jahre) angedacht, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind und Möglichkeiten suchen, ihr Leben ohne Straftaten zu gestalten.
In der Betreuungsweisung werden strafrechtlich in Erscheinung getretene Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 21 Jahren nach richterlicher Weisung für mindestens drei Monate sozialpädagogisch betreut.
Mädchen in Aktion ist ein geschlechtsspezifisches Angebot für Mädchen und junge Frauen im Alter zwischen 14 und 21 Jahren, die sich in einer überfordernden Lebenssituation befinden. Diese kann u.a. gekennzeichnet sein durch mangelnde soziale Kompetenzen oder auto-/aggressives Verhalten.
Die Mitarbeiter:innen der Schlichtungsstelle für Täter-Opfer-Ausgleich führen seit 1995 Ausgleichsgespräche mit straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden und den durch die Straftat direkt geschädigten Personen durch.
Im Projekt Schülergericht gibt es die Möglichkeit, eine Straftat konstruktiv zu bearbeiten. Dies geschieht in einem Gremiumsgespräch zwischen der/dem Beschuldigten und dem ehrenamtlichen Schülergremium, bestehend aus drei ausgebildeten Schülerrichter:innen im Alter zwischen 14 und 20 Jahren.